Neu in 2023

Ab 2023 kommt es zu enormen steuerlichen Entlastungen für kleine Solaranlagen

Bisher mussten Besitzer und Betreiber von Photovoltaikanlagen Umsatz- sowie Einkommenssteuer zahlen. Dieses sehr aufwändige Besteuerungsverfahren soll nun ab dem 1. Januar 2023 komplett entfallen. Zumindest kleinere Anlagen unterliegen dann dem unglaublichen Steuersatz von 0%!  Die Steuerbefreiung gilt zudem unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms. Das heißt, Sie können die erzeugte Energie auch steuerfrei verkaufen bzw. in das öffentliche Netz einspeisen oder Mieter den Strom nutzen lassen.

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